Wissenswertes zu den Therapie-Gerätegruppen

der Produktgruppe 14.24.07xxxx und 14.24.09.xxxx (x = laufende Nr.)

 

1.   Vorbemerkung und allgemeine Betrachtungen

 

In dieser Darstellung wird  -in bescheidenem Umfang -   auch auf medizinische einfach dargestellte Zusammenhänge eingegangen, soweit dies zum Verständnis der Erfordernisse und Anforderungen an die Technik der Therapiegeräte notwendig ist. Für weitergehende Informationen können Sie auch die in dieser Seite enthaltenen Links (siehe weiter unten) nutzen.

Die Therapie der Schlafapnoe erfolgt mit den sogenannten CPAP-Therapiegeräten, die sicherstellen sollen, dass der Verschluss der Atemwege ( des Nasen- und Rachenraumes) beseitigt wird. Dies geschieht mit der pneumatischen Schienung, eines Offenhaltens mit Überdruck.
Dieser Überdruck verhindert, das der Schlund zusammenfällt, sich also verschließt - oder der bereits zusammengefallene Schlund wieder hierdurch geöffnet wird. Wenn man zunächst von den obstruktiven Apnoen ausgeht,  - also von den Apnoen, die durch das Verschließen des Atemweges charakterisiert sind - erscheint dies als eine relativ einfache und schonende - weil nicht mit operativen Eingriffen verbundene - Lösung.
Da jedoch diese Schienung in einem sehr sensiblen und wichtigen Bereich des Körpers erfolgen muß, ist dies nicht unproblematisch, da hier wichtige Abläufe des Körpers konzentriert sind, z.B. eben die Atmung, die Ess- und Schluckbewegung, das Trinken, das Sprechen usw. Dies alles ist, meist unbewusst einer Koordinierung durch das vegetative System unterworfen und wird dort gesteuert, erfordert also keine bewußte Koordination unsererseits. Wenn wir uns aber ansehen, welche Belastungen uns z. B. durch trockenen Hals oder Husten, auch u.a. beim Verschlucken gegeben sind, ist diese Problematik leicht verständlich.
Es ist also notwendig, die Therapiegeräte bestimmten Forderungen zu unterwerfen, die diese Belastungen minimieren und gleichzeitig den eigentlichen Therapieanforderungen gerecht werden müssen. 
Hier werden wir also die grundlegenden Anforderung an ein Therapiegerät zur Erzielung eines Therapieerfolges und einer hohen Akzeptanz
(auch als Compliance bezeichnet) dieser Therapie betrachten müssen.  Die Betrachtung von den weiteren Erfordernissen, wie Masken, Luftbefeuchtern usw. wird sich später anschließen.

Was sind nun die wichtigsten Anforderungen die an ein Therapiegerät zu stellen sind ?
Das Therapiegerät muß zunächst ausreichend therapietauglich sein, also das Ziel der Therapie durch seine Leistungsparameter unterstützen. Gleichzeitig muß es so arbeiten, das die gesundheitliche Belastung des Therapierten minimiert wird und kaum Schädigungen auftreten. Bedenken Sie bei diesen Worten, auch Medikamente besitzen Nebenwirkungen, sie sind nicht auszuschließen und kaum vermeidbar. Medikamente sind aber notwendig um Heilungsprozesse zu erreichen. Die Anwendung eines Hilfsmittels, wie der Therapiegeräte, ist gleichartig zusehen. Die Therapie mittels CPAP-Geräten gilt nach wie vor als der Königsweg oder als der Goldstandard bei der Behandlung der Schlafapnoe.

Die folgenden Gerätekennwerte werden stark vereinfacht beschrieben, um dem interessierten Betrachter einen Überblick zu den Gerätegruppen zu erleichtern. Soweit Sie dieses Wissen vertiefen wollen, können Sie die Homepages von Therapiegeräteherstellern nutzen, um Detailwissen zu erhalten. Hier ein sehr gutes, ausführliches Lexikon zu Begriffen der Therapiegeräte, dort können Sie Ihr Wissen zu einigen genutzten Begriffen erweitern oder ausbauen sowie weitere Informationen zu den Gerätegruppen erhalten:

Lexikon der Firma HOFFRICHTER 

Auf diesen Seiten werden häufig gestellte Fragen beantwortet bzw. verschiedene Gerätetypen vorgestellt und erläutert:

FAQ der Firma Weinmann

FAQ der Firma Aerovita 

FAQ der Firma take-air

Auf folgender Seite sind interessante Artikel aus der Zeitschrift "das schlafmagazin" zu finden, die im Verlag MediText von Dr. Magda Antonic herausgegeben wird und in unseren Selbsthilfegruppen erhältlich ist. Diese Zeitschrift befasst sich speziell mit Problemen der Schlafapnoe und des weiteren Umfeldes.

Interessante Artikel

 das schlafmagazin

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2.   Grundsätzliche Anforderungen an Therapiegeräte


Nachfolgend werden Geräteanforderungen beschrieben, die für die Therapie - also aus der Sicht des medizinischen Nutzens und für die Compliance wesentliche Bedeutung besitzen. Ergänzend gibt es noch Forderungen an Therapiegeräte, die für die Nutzer bezüglich Bedienung, Größe, Gewicht und Zubehör wichtig sind, aber für die Therapie eine untergeordnetere Rolle spielen.

2.1  Konstanter Therapiedruck - Druckstabilität, Druckvarianz : 

Druckstabilität ist ein sehr wichtiges Qualitätsmerkmal eines CPAP-Therapiegerätes.
Die Druckstabilität kennzeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch den Wert, den ein Gerät durch seine technische Auslegung besitzt und der Belastung durch den Nutzer bei Ein- und Ausatmung entgegensetzen kann.
Zwischen Druckstabilität und Druckvarianz (Druckabweichung) ist zu unterscheiden, da die Druckvarianz  durch den Patient mit seiner Atmung (Atemflow) beeinflusst wird. Die Forderung des Nutzers ist in diesem Sinne eine gute Druckstabilität des Therapiegerätes, unabhängig von Belastungen durch Ein- und Ausatmen und weiteren Änderungen der Atemtechnik, wie Schnapp- oder Stossatmung usw. , d. h . den Änderungen die der Betroffene im Schlaf unbewusst bei der Atmung produziert.

Der Druck des CPAP-Gerätes - so wie er im Schlaflabor eingestellt wird - muß also trotz wechselnder Belastung durch den Nutzer stabil gehalten werden, die Druckvarianz gering bleiben. Nur so ist die Belastung des Organismus gering zu gestalten und das Therapieziel auch mit möglichst niedrigen Druckwerten zu erreichen. Dem Betroffenen sollte seine Druckeinstellung im Schlaflabor bekannt sein, der Druck wird zumeist in hPa (hekto-Pascal) angegeben.

 

2.2  Ausreichende Atemluftliterleistung:

Der Atemluftverbrauch - die nötige Luftmenge - eines Erwachsenen, d.h. das eingeatmete (ventilierte) Luftvolumen beträgt ca. 6 l bis 8 l pro Minute. Spricht man dagegen vom Atemflow, dann meint man die Atemluftstrom, der pro Sekunde gefordert wird, (er wird in Liter pro Sekunde gemessen), er kann bei heftiger und tiefer Atmung (z. B. Leistungssportler) bis 10 l/s erreichen. Dies sind also unterschiedliche Begriffe. Eine schnelle Atmung nach leichter Anstrengung, etwa nach einem kurzen Treppensteigen kann den Flow je nach Bedingung schon auf 2 l/s bringen. Die Atemfrequenz, d.h. die Anzahl der Atemzüge pro Minute, ist je nach Belastung, Alter usw. abhängig. Man ist einfach "ausser Atem" gekommen. Gleiches gilt im Schlaf, so können sich im Anschluss an eine Apnoe sowohl Atemfrequenz als auch Atemtiefe erheblich erhöhen. Denken Sie hierbei an Schnapp- oder Stossatmung, also wenn die Luft durch eine gerade aufgetretene Apnoe gefehlt hat und schnell ausgeglichen werden soll . Auch der Schnarchlaut ist ein Ergebnis dessen.  Ein CPAP-Therapiegerät muss also auch besonders in einer solchen Atemsituation eine ausreichende Luftmenge liefern können, ohne dass dann der Therapiedruck stark einbricht, also sinkt, es muss daher auch bezüglich der Luftliterleistung auch leistungsfähig sein.

 

2.3  Ausreichende Atemluftfilterung:

Die Luftfilterung soll den Benutzer zunächst vor Stäuben, Verunreinigungen usw. schützen, wie sie normalerweise  in der Atemluft vorkommen. Sie sind aber auch notwendig, um die Verunreinigung und Kontaminierung der Therapiegeräte selbst zu begrenzen. Bei einem CPAP-Therapiegerät  befindet sich der Luftfilter im Ansaugluftweg, also vor dem Gebläse (meist eigentlich fälschlich als Turbine bezeichnet). Wenn Sie z. B. Allergiker sind, werden Sie besonders verstehen, das ein feinporiger Allergiefilter wünschenswert ist, also wenn z.B. eine Hausstaub- oder Pollenallergie vorliegen sollte. Da Filter die Druckstabilität natürlich beeinträchtigen, besitzen Geräte mit sehr dynamischen Gebläsen die wirksamsten Filter, dort kann man sich dies eben leisten. Diese Geräte können den Filterwiderstand sehr wirksam durch Druckregelung eliminieren. Geräte ohne Druckregelung besitzen daher die schlechteste Filterwirksamkeit. Weil gerade die CPAP-Therapie die Luftwege bei vielen Betroffenen belastet, z.B. durch Austrocknung und Reizung der Nasenschleimhäute usw. ist eine gute und ausreichende Luftfilterung absolut notwendig um chronische Probleme zu begrenzen oder ganz zu vermeiden.  Die Auslegung des Filters, z.B. seine flächenmäßige Größe, seine Filterqualität (Mehrlagigkeit) usw. werden somit letztlich ein Kriterium für die Qualität des Therapiegerätes selbst. Besonders ist durch Nutzer von CPAP-Therapiegeräten der vorgeschriebene und rechtzeitige Filterwechsel zu beachten. Viele Geräte fordern den Nutzer auch hierzu selbständig auf. Beachten Sie aber bitte, dass die Häufigkeit des notwendigen Filterwechsel von den bei Ihnen herrschenden Umgebungsbedingungen, wie Pollen-, Staub- und Feinstaubbelastung usw. abhängt. Die Hinweise der Therapiegeräte zum Zeitpunkt des Filterwechsels sind also nur eine Mindestforderung, Sie sollten hier also entsprechend aktuellen den Umweltbedingungen handeln. 

 

2.4  Geringe Atemlufterwärmung:

Wenn die Therapieluft durch die Eigenerwärmung der Therapiegerätes erwärmt ist, kann sie mehr Feuchtigkeit aufnehmen. D.h., das eine im Gerät angewärmte Raumluft (sie durchströmt ja das Therapiegerät) den Schleimhäuten und dem Rachenraum Wasser entzieht, die beim Nutzer zu Austrocknung und Reizungen führen kann. Dies macht wiederum den Einsatz von Atemluftbefeuchtern notwendig, die dies ausgleichen sollen. Der Atemluftbefeuchter muß mindestens die Wassermenge ausgleichen, die durch die (unnötige) Lufterwärmung im Therapiegerät entzogen wurde. Ein Therapiegerät darf demzufolge nur eine möglichst geringe Atemlufterwärmung verursachen, da dies zu weiteren Problemen führt.
Die Atemlufterwärmung an der Patientenschnittstelle (Lufteintritt an der Maske) sollte daher 3° K (entspricht 3°  C)  nicht überschreiten.
Wird (nachträglich) ein Atemluftbefeuchter eingesetzt, d. h. verordnet, dann kann je nach Bauart des Befeuchters eine Therapiedruckerhöhung von 0,5 bis 1,0 hPa erforderlich werden. Dies wäre dann im Schlaflabor zu überprüfen, denn die erneute Einstellung des Therapiedruckes ist zur Absicherung des Therapieerfolges erforderlich.   

 

2.5  Lautstärke und Gewicht

Die Lautstärke des Therapiegerätes sollte naturgemäß niedrig liegen, da es ja den Schlaf stören würde und auch den Bettnachbarn belästigt, er hört ja jetzt meist genauer hin, da ihm das bisher störende Schnarchen möglicherweise - als gleichzeitig vertrautes, aber auch lästiges Geräusch  - fehlt. Den Betroffenen selbst stört natürlich das Geräusch des Therapiegerätes direkt. Die WHO hat daher einen zulässigen Richtwert für den Schallpegel von <30 dB(A) festgelegt, der von den Geräten einzuhalten ist. Dies wird jetzt zumeist eingehalten, wobei diese meist unter ca. 26 dB(A) liegen. Von Bedeutung hat sich in der Praxis herausgestellt, dass auch der über den Atemschlauch abgestrahlte Schallanteil  - und im Frequenzspektrum zu beurteilende -  Schallpegel, für den Nutzer eine störende Schallquelle darstellt. Diese Schallquelle ist meist störender, da sie direkt über die Atemmaske übertragen wird. Gleichzeitig stellt auch das Geräusch, das ggf. über das Ausatemventil und Undichtheiten der Atemmaske erzeugt wird eine Störung des Schlafes dar. Bei den letztgenannten Punkten besteht meist noch Handlungsbedarf

Das Gewicht des Atemtherapiegerätes sollte für den Betroffenen eigentlich kein besonders relevantes Qualitätsmerkmal eines Therapiegerätes darstellen - es hat keinen direkten Einfluss auf die notwendige Therapiequalität. Natürlich ist es für den Transport des Gerätes, bei Reisen usw. dann ein Kriterium. Bedenkenswert ist aber, das ein höheres Gewicht auch für mehr Standsicherheit sorgt und nur ein Gerät mit einem gewissen Gewicht auch ausreichend leise sein kann, da eine optimale Geräuschdämmung eine gewisse Masse -natürlich an der richtigen Stelle erfordert.  

Je größer der Atemwegswiderstand ist, desto mehr Luftdruck muss die Atemmuskulatur aufbringen, um den gleichen Atemflow zu bewirken. Daher gilt es den Atemwegswiderstand eines Therapiegerätes niedrig zu halten oder gar selbst zu beseitigen oder negativ zu gestalten.

 

2.7  Steuerung der Atemluftbereitstellung:

Die Steuerung der Atemluftbereitstellung über ein Therapiegerät ist nicht unproblematisch, da ja hier ein Organismus mit Atemluft versorgt werden muss, der seine eigenen physiologischen Anforderungen besitzt. Diese Anforderungen sind natürlich personenbezogen und von vielen komplizierten Bedingungen und Vorgängen abhängig. Jeder Mensch ist eben eine Persönlichkeit für sich, es gilt also geeignete Steuerungsmöglichkeiten zu finden, die objektiv sind und verallgemeinert werden können. Gleichzeitig muss dies technisch sicher und wirtschaftlich realisiert werden können - es ist also eine wahre Herausforderung an die Gerätehersteller. Es sollten alle physiologischen Anforderungen abgedeckt werden können, wobei die Therapie aus "medizinisch-technischer" Sicht anforderungsgemäß und schonend für den Organismus erfolgen sollte. Dies erfordert u.a. eine "überdisziplinäre" Zusammenarbeit von Technikern, Medizinern, Wirtschaftlern und nicht zuletzt auch den Anwendern, d.h. den Betroffenen. Es ist klar, hier ist eine ständige Weiterentwicklung erforderlich , die konsequent zu einer Verbesserung der Therapie führen muss. Sie werden im Verlauf dieser Darlegungen erkennen können, daß hier über die Gerätegruppen eine Anpassung an die unterschiedlichen Therapieerfordernisse angestrebt wird. Es ist zu beachten, jede Gerätegruppe besitzt ihre speziellen therapeutischen Anwendungsgebiete, also keine Gerätegruppe nun generell die beste für alle Anwendungen darstellt. Es sei auch daran erinnert, das die Auswahl der Gerätegruppe dem behandelnden Arzt obliegt, dem allerdings hier eine besonders hohe Verantwortung zukommt, zumal er sich hier mit den Vor- und Nachteilen der einzelnen Gerätegruppen auskennen sollte, um therapiegerecht zu behandeln. Hier ist auch zu beachten, Atemtherapiegeräte sind aufgrund ihrer Leistungsunterschiede grundsätzlich nicht untereinander austauschbar , wenn keine erneute Einstellung im Schlaflabor erfolgt.  

Zur Gesamtproblematik der Therapiegeräte wurde von Dr. Klaus Ladage  - Vorsitzender des 3. Senats des Bundessozialgerichtes Kassel - ausgeführt:

 "Aus juristischer Sicht sei eigentlich jede technische Neuerung, die eine Verbesserung für den Patienten darstellt "wirtschaftlich und notwendig". Denn "ausreichend" ist die Hilfsmittelversorgung fast nie, weil das Handicap des Patienten lediglich ausgeglichen aber nie vollständig beseitigt werden könne."

 

***

So, kommen wir jetzt zu den Therapiegerätegruppen, ausreichende Vorbemerkungen sind hierzu erfolgt. Genauere Kenntnisse und Definitionen können Sie unter den vorgenannten Lexika  oder auf den Internetseiten der Hersteller der Therapiegeräte erhalten - siehe oben.

In der zeitlichen Entwicklung der Therapiegeräte wurden zunächst Therapiegeräte eingesetzt, die einen kontinuierlichen und konstanten, aber ungeregelten Therapiedruck lieferten (der mehr oder weniger stabil war) und an die Erfordernisse des Betroffenen bezüglich der Höhe des Druckes angepasst war. Diese Geräte waren ausnahmslos zunächst einfache CPAP-Geräte.

 

3     Die Gruppen der Therapiegeräte

3.1  Das nCPAP-Therapiegerät

Wie der Abkürzung bereits erklärt, handelt es sich hier um [nasale],  mit [Continuous] kontinuierlichem [Positive] positivem (also [Airway] Atemwegs-Überdruck) [Pressure] arbeitende Therapiegeräte, die einen kontinuierlichen und konstanten Therapiedruck bei Ein- (Inspiration) und Ausatmung (Exspiration) liefern, der nasal (also über die Nase durch die Atemmaske) eingeleitet wird.
Dies macht auch gleich auf den wichtigen Parameter des Therapiedruckes aufmerksam, d.h. auf die Notwendigkeit seiner Druckkonstanz.
Wie bereits geschildert, arbeiten CPAP-Geräte mit einem kontinuierlichen und konstanten Therapiedruck, der bei Ein- und Ausatmung immer gleich ist. Wurden zu Beginn der Entwicklung ungeregelte Geräte eingesetzt, gibt es jetzt nur noch druckgeregelte (druckstabilisierte) Geräte, da man erkannt hat, dass druckgeregelte Therapiegeräte eine 0,5 bis 1,0 hPa geringere Einstellung zur Erreichung des gleichen Therapieerfolges ermöglichen.
Da der menschliche Körper nicht für starke Druckwechsel bzw. Überdruck ausgelegt ist (man denke an Taucher, Höhenkrankheit bei Bergsteigern usw.), sollte der Therapiedruck stets nur so hoch wie (therapeutisch) erforderlich sein, aber so niedrig wie möglich gehalten werden, um den Betroffenen zu schonen und Nebenwirkungen zu minimieren. Es gilt also zwischen therapeutischer Notwendigkeit und schonender (Dauer-) Behandlung einen Kompromiss bezüglich des Therapiedruckes zu finden. Dies obliegt dem Arzt im Schlaflabor über die entsprechende Einstellung.
Das Therapiegerät muss also eine ausreichend hohe Konstanz des Therapiedruckes gewährleisten, dies unter der Bedingung des Ein- und Ausatmen des Betroffenen, die dieser Konstanz natürlich entgegenstehen. Die Druckkonstanz ist deshalb ein äußerst wichtiger Parameter, da hohe Konstanz des Druckes ermöglicht, die erforderliche Therapiedruckhöhe an der untersten, therapeutisch möglichen Grenze zu halten. Dies ergibt geringere Nebenwirkungen und Belastungen des Betroffenen.
Man muss hier z.B. nur bedenken, das ja auch ständig gegen den Therapiedruck vom Betroffen ausgeatmet werden muss, also erhöhte Atemarbeit geleistet werden muss, die die Lunge, Herz und Kreislauf usw. belastet. Hier spielen u.a. noch weitere Probleme eine Rolle, wie die ausreichende Durchspülung der Lunge mit frischer Atemluft, also die CO
2-Auswaschung usw. Hier soll auf diese medizinischen Probleme nicht weiter eingegangen werden, da es sich vorwiegend um technische Betrachtungen handelt.
Diese Probleme grenzen jedoch den sinnvollen therapeutischen Einsatz von CPAP-Geräten bezüglich der Druckhöhe ein, da es natürlich für den Betroffenen bei größerer Druckhöhe immer schwerer wird, gegen diesen Druck ausreichend auszuatmen, da wie bereits ausgeführt die Lunge, Herz und Kreislauf vermehrt Atemarbeit leisten müssen.
Die gelingt dem Betroffenen mit der Zeit immer ungenügender, zumal ggf. bereits eine Schädigung des Atmungsapparates vorliegen kann, da die Erkrankung an Schlafapnoe eventuell spät entdeckt wurde und möglicherweise noch andere gesundheitliche Belastungen vorliegen. Entsprechend den Erfahrungen in der Praxis sollten CPAP-Therapiegeräte - also Geräte mit gleichem Druckniveau bei Ein- und Ausatmung nur bis ca. 10 hPa Druckhöhe eingesetzt werden. Höhere Therapiedrücke  erfordern  den Einsatz von BiLevel-Geräten. Aber auch hier gibt es medizinisch begründete Ausnahmen oder Abweichungen. Hierüber wird Sie Ihr Arzt ausführlich beraten können.     

 

Diagramm: Druckdarstellung an einem druckgeregelten nCPAP-Gerät

 

Im obigen Diagramm sehen Sie den Druckverlauf bei einem druckgeregelten nCPAP -Therapiegerät (eingestellt auf 8,0 hPa Nenndruck). Jeweils bei Inspiration (Einatmung) fällt der Druck, bei Exspiration (Ausatmung) steigt der Druck je nach Qualität des Regelverhaltens. Idealerweise sollte der Solldruck der Therapie bei Ein- und Ausatmung nicht beeinflusst werden, also konstant bleiben. Bessere Druckkonstanz kann also wie oben beschrieben, zu einem niedrigerem Solldruck der Therapie führen. Gute Therapiegeräte haben hier eine geringe Druckänderung, die auch vom Atemvolumen, d.h. der Menge der benötigten Atemluft, nur gering beeinflusst wird. Beachten Sie bitte, dass bei den CPAP-Geräten der Solldruck bei Inspiration und Exspiration grundsätzlich gleich ist. Es muss also bei der Ausatmung gegen den eingestellten Therapiedruck eine höhere Atemarbeit geleistet werden. Dies ist ein wesentlicher Nachteil der normalen CPAP-Geräte, besonders bei höheren Drücken - wie oben beschrieben. Aus dieser Erkenntnis erfolgte die Entwicklung von BiLevel-Geräten, die diesen Nachteil vermeiden. 

Diese Verhältnisse sind zum besseren Verständnis stark vereinfacht und schematisiert dargestellt.

     

    In Kürze werden als Fortsetzung folgen:

Das Bi-Level-Therapiegerät / BiLevel / BiLevel ST

Therapiegeräte mit flexiblem Druck 

Das Automatik-Therapiegerät / Auto-CPAP

Die Übersicht der Therapiegeräte nach Herstellern und Gerätegruppen sehen Sie unter Hilfsmittelverzeichnis - Hilfsmittel nach § 139 des Sozialgesetzbuch V ( SGB V )

Stand 15.05.2010

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